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10. November 2016

Qualität statt Quotenregelung in der Filmbranche!

Sitzung des Nationalrates am 10. November 2016 (152/NRSITZ)

Abgeordnete Dr. Jessi Lintl (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Kollegin Fekter, ich glaube, dass auch die Frauen sehr kreativ sind und nicht unbedingt auf eine Quotenregelung warten. (Beifall und Bravoruf bei der FPÖ und Beifall bei Abgeordneten des Teams Stronach sowie des Abg. Loacker. – Zwischenruf der Abg. Hakel.)

Ich beziehe mich auf den Antrag betreffend die Filmförderung für Frauen. Einmal mehr sehen die drei Parteien – die Regierungsparteien und die Grünen – eine Zwangsbeglückung der Frauen durch die Genderpolitik vor. (Abg. Hakel: Na so ein Blödsinn!) Dieses Mal betrifft es die Filmbranche. Da werden Frauen als hilflose Benachteiligte in einer von Männern dominierten Szene, in der sie sich nicht durchsetzen können, dargestellt (Abg. Krainer: Bitte! Geh bitte!), so, als ob sie nicht selbst um die Filmförderungen ansuchen könnten. Das ist eine Beleidigung für Frauen. (Abg. Fekter: In den Gremien entscheiden wieder die Männer!) Unterstützungen durch die Quotenregelung haben Frauen nicht nötig, denn weibliche Filmschaffende können sehr wohl die Qualitätskriterien erfüllen. (Abg. Krainer: In welcher Funktion sind Sie?)

Ich habe mir auch die Gremien angeschaut. Wenn man sich die Homepage des Österreichischen Filminstituts anschaut, stellt man fest, dass dort von 14 Teammitgliedern nur vier Männer angeführt werden. Auch auf der Homepage des Filmfonds Wien, der eine weibliche Geschäftsführerin hat, ist das Team ausgeglichen mit Männern und Frauen besetzt.

Wenn man zu den Förderzielen des Filmfonds kommt, so ist da explizit genannt: „die Förderung von bislang im Filmschaffen unterrepräsentierten Gruppen insbesondere von Frauen und Menschen mit Migrationshintergrund, die trotz hoher filmberuflicher Qualifikation zu wenig in gestaltenden Positionen vertreten sind“.

Punkt 5 verlangt ausreichende fachliche, das heißt künstlerische und filmwirtschaftliche Qualifikation und Erfahrung.

Punkt 6 erklärt, dass Entscheidungen über die Vergabe von Förderungen in Förderbereichen, die nicht der Jury zugeordnet sind, von der Geschäftsführung getroffen werden. Die Geschäftsführung hat aber wieder einmal eine Frau inne. (Heiterkeit der Abg. Hakel. – Abg. Heinisch-Hosek: Unfassbar!) Und die Jury ist je zur Hälfte mit Männern und Frauen ausgeglichen besetzt. Es gibt also in diesem Bereich gute Voraussetzungen für eine objektive Behandlung der Antragstellerinnen, einerseits im Förderzielbereich, andererseits aufgrund der Zusammensetzung der Entscheidungsgremien. (Abg. Heinisch-Hosek: ... Einstellung ist in der Verfassung verankert!)

Österreich hat viele erfolgreiche Frauen in der Filmwirtschaft, die aufgrund ihrer qualitativen Voraussetzungen die Förderungen erhalten – denn genau die Qualität wollen wir fördern, damit österreichische Filmschaffende, sowohl Frauen als auch Männer, international bemerkt, anerkannt und ausgezeichnet werden. (Beifall bei der FPÖ.)

Die Quotenregelung, die der vorliegende Antrag verlangt, die lehnen wir ab. Wir lehnen diesen Antrag ab (Abg. Fekter: Da steht nichts von einer Quote!), denn Frauen sind unserer Meinung nach stark genug und brauchen keine Quoten. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Hakel – in Richtung der auf ihren Sitzplatz zurückkehrenden Abg. Lintl –: Schämen Sie sich! – Abg. Brosz: Die Kollegin Lintl ist jetzt bei der richtigen Fraktion gelandet!)


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