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12. Dezember 2018

Nach 20 Jahren endlich neues Studentenheimgesetz

Der neue Gesetzesvorschlag bringt mehr Flexibilität und mehr Rechtssicherheit für Studenten. Meine Rede in der Sitzung des Nationalrats am Mittwoch.

Abgeordnete Dr. Jessi Lintl:
Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Wichtigste an der Novelle des Studentenheimgesetzes ist, dass unsere Regierung endlich, nach 20 Jahren, Rechtssicherheit schafft – sowohl für Studierende, als auch für Heimbetreiber.

Seit der letzten Novelle des Studentenheimgesetzes im Jahr 1999 hat sich der Wohnungsmarkt für Studierende verändert. Es gibt eine wachsende Anzahl von sogenannten gewerblichen – also nicht gemeinnützigen – Studentenheimbetreibern. Die mussten sich bis jetzt nicht an die Bestimmungen des Studentenheimgesetzes halten. Bewohnerinnen und Bewohner solcher Heime hatten nur einen unzureichenden Rechtsschutz, einfach jenen nach dem Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch.

Aufgrund dieses juristischen Schlupfloches war es bisher möglich, die Bestimmungen des Studentenheimgesetzes zum Nachteil der Heimbewohner zu umgehen. Die Lücke wurde jetzt auf Initiative der Bundesregierung geschlossen.

Ziel des neuen Studentenheimgesetzes ist es, zukünftig alle Arten von Studentenheimen zu erfassen. Mit der Neuregelung der Definitionen Heimplatz und Studentenheimbetreiber soll nun sichergestellt werden, dass die Vermietung von Heimplätzen an Studierende jedenfalls unter das Studentenheimgesetz fällt.

Die Studierenden sind in den letzten Jahrzehnten mobiler geworden. Sie wechseln öfter den Studienort oder die Unterkunft. Sie sind flexibler, und daher sind auch die Benutzungsverträge flexibler zu gestalten.

Das neue Studentenheimgesetz geht auf diese Punkte genau ein. Studenten sind nicht mehr so lang an die Verträge gebunden. Sie können auch in einem Zeitraum von unter einem Jahr aus- oder einziehen. Außerdem wurde eine Obergrenze für die Einhebung von Kautionen eingeführt. Kautionen dürfen nur maximal das Zweifache des Benutzerentgelts betragen.

Das neue Studentenheimgesetz bringt somit eine angemessene Antwort auf die Entwicklungen der letzten Jahre und, ich glaube, eine klare Verbesserung für die Studierenden. – Danke, Herr Minister. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag.a Ruth Becher. – Bitte.


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