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17. Mai 2017

Übereinkommen von Minamata über Quecksilber - Österreich soll unverzüglich aus Kohleverstromung aussteigen!

Sitzung des Nationalrates am 17. Mai 2017 (181/NRSITZ)

Abgeordnete Dr. Jessi Lintl (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist ja besonders dramatisch, wie der Begriff Minamata-Krankheit entstanden ist. Wie Kollege Rauch vorhin schon gesagt hat, sind in Japan damals Tausende Menschen an einer Quecksilbervergiftung gestorben, und 30 000 Menschen haben Spätfolgen wie Lähmungen, Missbildungen oder Organ- und Nervenschäden zu ertragen. Mit der Bezeichnung dieser Krankheit als Minamata-Krankheit soll an die Opfer erinnert werden und zugleich vor den Folgen der Quecksilberemission gewarnt werden.

Das Ziel der internationalen Minamata-Konvention der Vereinten Nationen ist es, den Ausstoß von Quecksilber weltweit einzudämmen. Es geht dabei um die Emission von Quecksilber, aber auch darum, wohin die Schadstoffe dann transportiert werden.

Die Vertragsstaaten verpflichten sich dazu, die Verwendung von Quecksilber bei der industriellen Produktion zu reduzieren. In Österreich entsteht ein Großteil der Quecksilberemissionen bei der Verbrennung von Koks, Kohle und Brennholz sowie bei Raffinerieprodukten.

Im Zeitraum von 1990 bis 2013 wurde in Österreich zwar die Emission um 51 Prozent reduziert, aber um eine noch raschere Reduktion zu erreichen, bringen wir folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Rauch, Kolleginnen und Kollegen betreffend unverzüglicher Ausstieg aus der Kohleverstromung

Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, umgehend einen Masterplan, der den unverzüglichen Ausstieg Österreichs aus der Kohleverstromung gewährleistet, zu erstellen und in der Folge dem Nationalrat zuzuleiten.“

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Walter Rauch, Dr. Jessi Lintl
und weiterer Abgeordneter
betreffend unverzüglicher Ausstieg aus der Kohleverstromung

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 9, Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (1614 d.B.): Übereinkommen von Minamata über Quecksilber (1633 d.B.), in der 181. Sitzung des Nationalrates, 17.5.2017, XXV. GP

Kohlekraftwerke als fossile Energiequelle gehören zu jenen Kraftwerkstypen, die die menschliche Gesundheit auf vielfältige Weise beeinträchtigen und teilweise massive Schädigungen hervorrufen können.
Studien lassen – besonders was die gesundheitlichen Auswirkungen von Kohleverstromung betrifft – aufhorchen. So entstehen durch Verbrennung von Kohle neben den Treibhausgasen Kohlendioxid, Methan und Lachgas auch Quecksilber, Feinstaub und Stickoxide. Quecksilber wirkt hochtoxisch auf das Nervensystem, kann dadurch zu Sprach-, Seh- oder Hörstörungen führen und zu Beeinträchtigungen sämtlicher Organe. Besonders gefährlich ist Quecksilber auch, weil es einerseits die Blut-Hirn-, andererseits die Plazentaschranke überwinden kann. Beim Ungeborenen kann dies zu vermindertem Wachstum von Gehirn und Nervensystem führen.
Der sogenannte Feinstaub besteht aus einer Vielzahl unterschiedlicher Partikel, die wiederum giftige Stoffe wie Schwefeldioxid, Stickstoffoxide und Ammonium enthalten. Feinstaubpartikel können sich über mehrere Wochen in der Atmosphäre halten und haben einen globalen Ausdehnungsradius von mehr als tausend Kilometern. Sie führen zu Erkrankungen der Atemwege bis hin zum Lungenkrebs und des Herz-Kreislaufsystems. Obwohl es in Österreich “nur” eine Handvoll aktiver Kohlekraftwerke gibt, ist die Luft dennoch stark belastet.
Die gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen negativen Auswirkungen der Verbrennung von Kohle in Österreich enorm. Die Folgekosten für vorzeitige Todesfälle, verkürzte Lebenserwartung und zigtausende Tage an eingeschränkter Aktivität und Krankenstand werden in Österreich mit jährlich 194 Millionen Euro beziffert. Die vorangetriebenen Klimaschutzbestrebungen, wie etwa der Handel mit CO2-Zertifikaten, haben nicht gefruchtet. Auch die steuerliche Ausnahmeregelung nach dem Kohleabgabegesetz, wonach für die Herstellung von Strom mittels Kohle keine Abgaben zu leisten sind, muss überdacht werden.

Wenn man bedenkt, dass in Kohlekraftwerken mehr als die Hälfte der gewonnenen Energie ungenutzt als Wärme verpufft, muss der energiewirtschaftliche Nutzen den gesundheitlichen Risiken gegenübergestellt werden. Dabei zeigt sich ein krasses Ungleichgewicht, das nur zu der Erkenntnis führen kann, dass Kohlekraftwerke nicht der Weg in die Zukunft sein können.

Aus den dargelegten Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen: „Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, wird aufgefordert, umgehend einen Masterplan, der den unverzüglichen Ausstieg Österreichs aus der Kohleverstromung gewährleistet, zu erstellen und in der Folge dem Nationalrat zuzuleiten.“


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