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16. Mai 2019

Rechnungshof: Optimierungsbedarf bei Nachkontrollen von Umweltverträglichkeitsprüfungen

Meine Rede in der Nationalratssitzung am 16. Mai in Bezug auf den Rechnungshofbericht Nachkontrollen gemäß Umweltverträglichkeitsprüfgesetz bei Bundesstraßen - Reihe Bund 2019/13

Abgeordnete Dr. Jessi Lintl:
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Rechnungshofpräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich beziehe mich auf den Tagesordnungspunkt 11, den Bericht des Rechnungshofes zu den Nachkontrollen gemäß Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 bei Bundesstraßen, Autobahnen und Schnellstraßen. Ich bedanke mich bei der Präsidentin des Rechnungshofes und bei ihren Mitarbeitern für diesen ausgezeichneten Bericht.

Überprüft wurden das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus sowie die Asfinag, das Land Niederösterreich, die Stadt Wien und das Umweltbundesamt. Der überprüfte Zeitraum umfasst im Wesentlichen die Jahre 2009 bis 2016. Die Ziele dieser Gebarungsprüfung waren vor allem die rechtlichen Grundlagen der Nachkontrollen und die Überprüfung der Einhaltung der UVP-Auflagen.

Die Behörde, die die Nachkontrolle des UVP-Verfahrens durchzuführen hat, ist das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, gemeinsam mit den mitwirkenden Behörden, nämlich Wasserrechts-, Naturschutz- und Forstbehörden. Deshalb war bei den Ausschussberatungen auch unser Verkehrsminister Norbert Hofer anwesend.

Die vorliegende Prüfung des Rechnungshofes hat vor allem alte UVP-Verfahren betroffen. Die Verfahren sind kompliziert und technisch sehr aufwendig. Daher sollten sie nach Aussage des Herrn Verkehrsministers einfacher gestaltet werden.

Schon jetzt hat sich im Vergleich zum Untersuchungszeitraum beim UVP-Verfahren viel geändert. Notwendige Auflagen zu Beweissicherung und Monitoring wurden bereits in den aktuellen UVP-Bescheiden vorgeschrieben, und es gibt eine Datenbank für die Nachkontrolle.

Wie Minister Norbert Hofer im Ausschuss betont hat, handelt es sich bei der Nachkontrolle nicht um eine klare, ausdrückliche europäische Vorgabe. Er begrüßt daher eine Evaluierung des Systems Nachkontrolle, da es sich nach Einschätzung des Ministeriums dabei um Gold Plating handelt.

Die Empfehlungen des Rechnungshofes werden durch das BMVIT bereits umgesetzt. Bei aktuellen UVP-Projekten werden durch die Asfinag-Gesellschaften vierteljährlich die Statusberichte, auch basierend auf den vom Rechnungshof vorgeschlagenen Datenbanklösungen, zuerst erstellt und dann dem Ministerium zur Prüfung übermittelt. Es gibt dafür entsprechend Auflagen, Fristen und in der Folge Auflagenkontrollen.

Es hat sich beim UVP-Verfahren seit der Prüfung des Rechnungshofes viel geändert. Alles ist klarer, transparenter geworden und auf der Webpage des Verkehrsministeriums einsehbar. So wurde durch das BMVIT ein kompliziertes System ein bisschen fitter gemacht – danke dem Verkehrsminister dafür. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

 

Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hoyos-Trauttmansdorff. – Bitte.


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