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30. März 2017

Nullobergrenze und rigorose Abschiebepolitik statt "Rückkehrprämie" für Wirtschaftsflüchtlinge!

Sitzung des Nationalrates am 30. März 2017 (173/NRSITZ)

Abgeordnete Dr. Jessi Lintl(FPÖ):
Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister!
Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich beziehe mich auf den Antrag der
Grünen betreffend Maßnahmen zur grundrechtlichen Sensibilisierung des Innenministers.

Ich finde schon allein den Ausdruck respektlos, das zeigt jedoch die
moralische Überheblichkeit der Grünen, die uns allen aber sowieso bekannt ist.
(Beifall bei der FPÖ.)
Solche Ausdrücke gehören an den Biertisch und sind der Würde dieses
Hauses nicht zuträglich. (Neuerlicher Beifall bei der FPÖ.

Abg. Scherak:Sensibilisierung?)
Aber eines ist zweifellos festzuhalten, nämlich dass Menschen-und Grundrechte auch für die österreichischen Frauen und Männer gelten: Sie haben ein Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, Schutz der Privatsphäre, Schutz des Eigentums und alle anderen verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechte, insbesondere das Recht auf Sicherheit gemäß Artikel5 der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Diese Rechte sind jedoch seit der Massenimmigration vermehrt bedroht; wir hören
täglich von Übergriffen durch kriminelle Flüchtlinge.

Ihr Vorschlag, Herr Minister, die Asylhöchstzahl zu halbieren, stellt keine aus
reichende Maßnahme dar. Wir brauchen eine Nullobergrenze und eine rigorose Abschiebepolitik. (Beifall bei der FPÖ.)

Finanzielle Anreize als Rückkehrhilfe locken noch mehr Wirtschaftsflüchtlinge an, die sich diese Spezialprämie abholen wollen. Sie wird ein zusätzlicher Anreiz sein, nach Österreich zu kommen.

Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr.Lintl, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Einhaltung des Artikel 5 EMRK als wesentlicher Grundsatz der Amtsführung des Bundesministers für Inneres

Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Mitglieder der Bundesregierung, insbesondere der Innenminister, werden
aufgefordert von Überlegungen, die eine ,Rückkehrerprämie‘ für insbesondere
abgelehnte Asylwerber zum Inhalt haben, Abstand zu nehmen.

Darüber hinaus sollen bestehende Vereinbarungen auf EU -Ebene, die eine
Umverteilung von Flüchtlingen nach Österreich zum Inhalt haben, unverzüglich
gekündigt werden.“


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