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23. September 2015

Härtere Maßnahmen im Kampf gegen Schlepper!

Sitzung des Nationalrates am 23. September 2015 (91/NRSITZ

Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit die­sem gemeinsamen rot-schwarz-grünen Antrag betreiben Sie eine klare Anlassgesetz­gebung und greifen damit massiv in die bewährte österreichische Verfassung ein. (Zwi­schenruf des Abg. Rädler.)

Sie versetzen mit diesem Ermächtigungsgesetz dem Föderalismus einen Todesstoß, indem Sie sich über die Sorgen und Vorbehalte der Bürger, Länder und Gemeinden einfach hinwegsetzen.

In Zukunft hat die Bundesregierung die Macht, einseitig über eine Verordnung den jetzt vorgeschlagenen Gemeinderichtwert von 1,5 Prozent jederzeit nach oben zu schrau­ben, falls Bedarf vorliegt. Den kann die Bundesregierung wiederum per Verordnung feststellen. Die Länder haben dabei lediglich ein unverbindliches Stellungnahmerecht. Angesichts der eingesetzten Völkerwanderung nach Österreich und der Ohnmacht der Regierung dieser Situation gegenüber kann man getrost davon ausgehen, dass die Prozentzahl sehr massiv nach oben schnellen wird.

Die nächste Einschränkung der Landes- und Gemeindekompetenzen ist die Tatsache, dass die Regierung nicht nur auf bundeseigene Immobilien zugreifen kann, sondern auch welche anmieten oder im Eilverfahren kaufen kann, sofern in einer Gemeinde kei­ne Liegenschaft beziehungsweise kein Gebäude im Bundeseigentum ist.

So können gegen den Willen der Bevölkerung, des Landes oder der Gemeinde und oh­ne Kontrolle Asylwerber oder Flüchtlinge in den Dörfern und Städten angesiedelt wer­den. Letztlich wird die bundesstaatliche Kompetenzverteilung in Art. 3 durchbrochen – es erfolgt der Durchgriff auf die Länder und die Gemeinden.

Die Länder und Gemeinden ihrerseits stehen dieser Situation hilflos gegenüber. Es exis­tieren keine Verfahren, Bewilligungs- oder Anzeigemöglichkeiten und vor allem keine Be­schwerdemöglichkeiten für die betroffenen Bürger, Länder und Gemeinden. Der Rechts­staat wird ausgeschaltet. Das ist eine absolutistische Vorgangsweise, der ich nicht zu­stimme.

Gemäß Punkt 2 der Tagesordnung, dem Initiativantrag der Koalition, soll das Strafaus­maß für Schlepper von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bereits dann gelten, wenn mindestens drei Personen geschleppt werden. Das ist eine halbherzige Aktion. Ich fra­ge Sie, Herr Justizminister, wie es Schlepper abschrecken soll, dass nunmehr an­statt zehn Personen nur drei Personen für eine Verurteilung nach § 114 Abs. 3 Fremden­polizeigesetz ausreichen. Werden dann vielleicht einfach nur mehr zwei Personen ille­gal über die Grenze gebracht? (Ruf: Na, eher mehr!) Wie erfinderisch die Menschen­schmuggler sind, haben sie bereits in der Vergangenheit oft bewiesen – mit tödlichen Folgen.

Ich werde dem Initiativantrag, den ich zwar als halben Schritt sehe – aber in die richtige Richtung – zustimmen, jedoch fordere ich erneut darüber hinaus einen wirksamen und abschreckenden Strafrahmen für Schlepper-Verbrecher, denn nur mit höchster Ent­schlossenheit kann wirksam gegen diese brutalen Schlepper vorgegangen werden. (Bei­fall bei Abgeordneten der SPÖ.)


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