Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit diesem gemeinsamen rot-schwarz-grünen Antrag betreiben Sie eine klare Anlassgesetzgebung und greifen damit massiv in die bewährte österreichische Verfassung ein. (Zwischenruf des Abg. Rädler.)
Sie versetzen mit diesem Ermächtigungsgesetz dem Föderalismus einen Todesstoß, indem Sie sich über die Sorgen und Vorbehalte der Bürger, Länder und Gemeinden einfach hinwegsetzen.
In Zukunft hat die Bundesregierung die Macht, einseitig über eine Verordnung den jetzt vorgeschlagenen Gemeinderichtwert von 1,5 Prozent jederzeit nach oben zu schrauben, falls Bedarf vorliegt. Den kann die Bundesregierung wiederum per Verordnung feststellen. Die Länder haben dabei lediglich ein unverbindliches Stellungnahmerecht. Angesichts der eingesetzten Völkerwanderung nach Österreich und der Ohnmacht der Regierung dieser Situation gegenüber kann man getrost davon ausgehen, dass die Prozentzahl sehr massiv nach oben schnellen wird.
Die nächste Einschränkung der Landes- und Gemeindekompetenzen ist die Tatsache, dass die Regierung nicht nur auf bundeseigene Immobilien zugreifen kann, sondern auch welche anmieten oder im Eilverfahren kaufen kann, sofern in einer Gemeinde keine Liegenschaft beziehungsweise kein Gebäude im Bundeseigentum ist.
So können gegen den Willen der Bevölkerung, des Landes oder der Gemeinde und ohne Kontrolle Asylwerber oder Flüchtlinge in den Dörfern und Städten angesiedelt werden. Letztlich wird die bundesstaatliche Kompetenzverteilung in Art. 3 durchbrochen – es erfolgt der Durchgriff auf die Länder und die Gemeinden.
Die Länder und Gemeinden ihrerseits stehen dieser Situation hilflos gegenüber. Es existieren keine Verfahren, Bewilligungs- oder Anzeigemöglichkeiten und vor allem keine Beschwerdemöglichkeiten für die betroffenen Bürger, Länder und Gemeinden. Der Rechtsstaat wird ausgeschaltet. Das ist eine absolutistische Vorgangsweise, der ich nicht zustimme.
Gemäß Punkt 2 der Tagesordnung, dem Initiativantrag der Koalition, soll das Strafausmaß für Schlepper von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bereits dann gelten, wenn mindestens drei Personen geschleppt werden. Das ist eine halbherzige Aktion. Ich frage Sie, Herr Justizminister, wie es Schlepper abschrecken soll, dass nunmehr anstatt zehn Personen nur drei Personen für eine Verurteilung nach § 114 Abs. 3 Fremdenpolizeigesetz ausreichen. Werden dann vielleicht einfach nur mehr zwei Personen illegal über die Grenze gebracht? (Ruf: Na, eher mehr!) Wie erfinderisch die Menschenschmuggler sind, haben sie bereits in der Vergangenheit oft bewiesen – mit tödlichen Folgen.
Ich werde dem Initiativantrag, den ich zwar als halben Schritt sehe – aber in die richtige Richtung – zustimmen, jedoch fordere ich erneut darüber hinaus einen wirksamen und abschreckenden Strafrahmen für Schlepper-Verbrecher, denn nur mit höchster Entschlossenheit kann wirksam gegen diese brutalen Schlepper vorgegangen werden. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)