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20. Mai 2016

Frauenrechte auch im Inland stärken!

Sitzung des Nationalrates am 19. Mai 2016 und 20. Mai 2016 (130/NRSITZ)

Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Außenminister! Sehr geehrter Herr Justizminister!

Ich beziehe mich auf den Entschließungsantrag betreffend Verbesserung der Menschenrechtssituation in Bahrain.Ich erinnere mich an einen Besuch des Außenpolitischen Ausschusses im Februar 2015 inBahrain, an dem ich teilgenommen habe. Die Vertreter der dortigen Regierung haben uns ganz offen gesagt, dass es einfach keinen Dialog mit der Opposition gibt. Im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen wird die kritische Menschenrechtslage in Bahrain regelmäßig von einer Gruppe von Staaten angesprochen, der auch Österreich angehört. Es ist legitim, wenn unsere Regierung auf Menschenrechtsverletzungen in anderenStaaten aufmerksam macht, aber unehrlich ist es, wenn man dabei die Situation im eigenen Land verschweigt und die offensichtlichen Probleme, die die islamische Parallelgesellschaft hier macht, bagatellisiert. (Beifall beider FPÖ.)In unserem Land haben wir kaum Probleme mit staatlichen Übergriffen. Unsere Polizei leistet bestegesetzeskonforme Arbeit unter widrigsten Umständen. Ein großes Dankeschön wie immer an die Polizei. (Beifall beider FPÖ sowie des Abg. Plessl.)Wir haben aber das Problem, dass sich der Staat für Menschenrechtsverletzungen, die in der Privatsphäre passieren, leider nicht verantwortlich fühlt. Vor allem Frauen und Mädchen sind davon besonders betroffen. Es gibt täglich Berichte von sexuellen Übergriffen auf Frauen und Mädchen durch Migrantenbeziehungsweise von Tätern aus dem islamischen Kulturkreis, aber nicht nur, Frau Kollegin–und das will ich gerade betonen–, nämlich natürlich auch von Straftätern, die Österreicher sind oder Täter mit anderem ethnischen und religiösen Hintergrund.Nach unserem westlich-abendländischen Kulturverständnis können sich Frauen und Mädchen frei in der Öffentlichkeit bewegen, ohne in ihrer sexuellen Integrität verletzt zu werden. Aber derzeit sind wir mit einem völlig neuen Phänomen konfrontiert, das der Ansturm islamischer Asylwerber und Migranten mit sich gebracht hat. Junge muslimische Männer, die jetzt zu uns gekommen sind, missachten in ihrer Tradition, in ihrer Religion die Frauen. Sie zeigen bei uns keinerlei Unrechtsbewusstsein, weil sie es einfach nicht anders kennen. Frauenbewegen sich bei uns freizügig, und diese Männer glauben, dadurch schon einen Freibrief dafür zu haben, dass sie sie sexuell belästigen können oder im schlimmsten Fall vergewaltigen. Auch der offene Einsatz von Selbstjustizder sogenannten „Islamischen Sittenwächter“ ist besorgniserregend, denn sie operieren mittlerweile nicht mehr innerhalb ihrer islamischen Parallelgesellschaft, sondern in aller Öffentlichkeit–siehe die Vorfälle in der Millennium City!Nicht nur, dass diese muslimischen Männer ihr mittelalterliches Frauenbild im Österreich von heute ausleben, indem sie ihre Frauen verhüllen und ihre Töchter zwangsverheiraten und unterdrücken, sie wollen diese islamische Lebensweise der Allgemeinheit aufzwingen, uns Österreichern. Aber das wollen wir nicht, denn Frauenrechte sind Menschenrechte. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Gerhard Schmid.)Unsere Bundesregierung ist derzeit nicht in der Lage, den Schutz der Menschenrechte, insbesondere für Frauen und Kinder, zu gewährleisten. Innenminister Sobotka hat gestern in seiner Rede hier im Plenum eingestanden, dass es in Summe einen Anstieg an Kriminalität gibt, dass das vor allem im urbanen Raum stattfindet und unter Asylwerbernund dass sich das subjektive Sicherheitsgefühl der Österreicher nicht verbessert hat.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantragder Abgeordneten Dr. Lintl, Anneliese Kitzmüller und weiterer Abgeordneter betreffend Verbesserung der Menschenrechtslage für Frauen in Österreich–Schutz vor Verletzung des Privatlebens

Der Nationalrat wolle beschließen:„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass Österreich seiner sich aus der Europäischen Menschrechtskonvention ergebenden Verpflichtung nachkommt, das Privatleben gemäß Artikel8 Europäische Menschenrechtskonvention, welches nach der Judikatur des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte die körperliche und seelische Integrität einer Person umfasst, wirkungsvoll zu schützen, indem Österreich seine positive Verpflichtung umsetzt, eine Verletzung des Privatlebens durch andere zu verhindern, wenn diese öffentliche Hand von einer potentiellen diesbezüglichen Gefahr wusste oder wissen musste.“

–(Beifall beider FPÖ.)

„Darüber hinaus wird die Bundesregierung aufgefordert, geeignete Maßnahmen zu setzen, welche Menschenrechtsverletzungen, vor allem an Frauen und Mädchen, verhindern und gleichzeitig gewährleisten, dass sich Frauen und Mädchen in der Öffentlichkeit frei bewegen und entfalten können, ohneGefahr zu laufen, in ihrer sexuellen Integrität verletzt zu werden.“*****

Ich bitte um Zustimmung. (Beifall beider FPÖ.)


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