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02. Juli 2019

〣Eine für mich interessante Abstimmung des heutigen Plenartages - die verfassungsrechtliche Verankerung der öffentlichen Trinkwasserversorgung

Der heimische Wasserschatz verbleibt in österreichischer Hand

©blasbike - Can Stock Photo Inc

„Die Republik Österreich (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich zur Wasserversorgung als Teil der Daseinsvorsorge und zu ihrer Verantwortung für die Sicherung, deren Erbringung und Qualität, insbesondere dazu, das öffentliche Eigentum an der Trinkwasserversorgung und die Verfügungsgewalt darüber im Interesse von Wohl und Gesundheit der Bevölkerung in öffentlicher Hand zu erhalten.“ 

So lautete der etwas sperrige Text für ein Verfassungsgesetz, auf den sich die drei Parteien-Initiative von FPÖ, ÖVP und SPÖ zum Schutz der heimischen Trinkwasserreserven vor Begehrlichkeiten diverser Investoren und Institutionen einigte. Eine Marktliberalisierung in diesem für unser Land so essenziell wichtigen Bereich ist für die FPÖ nicht akzeptabel. Im Gegenteil, die Verfügungsgewalt über unsere Trinkwasserversorgung muss in öffentlicher Hand verbleiben.

Aktuell leiden weltweit knapp 3,6 Mrd. Menschen an Wasserknappheit. Österreich befindet sich in der glücklichen Lage, einen wahren Wasserschatz zu besitzen. Diese heimischen Wasserreserven spielen nicht nur bei der Trink- und Brauchwasserversorgung eine wichtige Rolle, sondern stellen auch das Fundament in der österreichischen Energieversorgung dar.

Deshalb ist es der FPÖ, als sozialer Heimatpartei, ein großes Anliegen, diesen Reichtum einer hochwertigen Naturressource, in der Hand unserer Bevölkerung zu belassen. Der Kommerzialisierung des Wassers wird nunmehr verfassungsrechtlich Einhalt geboten. Auch ungewollte ausländische Beteiligungen an der sensiblen heimischen Trinkwasserinfrastruktur können somit effektiv verhindert werden. 

Heimatschutz ist Umweltschutz ist Menschenschutz. Uns liegt unsere Heimat, deren natürliche Reichtümer und die darin lebende Bevölkerung am Herzen.


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