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03. Juli 2019

〣Eine für mich interessante Abstimmung des heutigen Plenartages - das Parteienfinanzierungsgesetz

Die FPÖ sorgt für Transparenz und Fairness bei Parteispenden

Mit Unterstützung von SPÖ und der Liste Jetzt gelang es der FPÖ in der letzten Sitzung des Nationalrates vor der Sommerpause noch, die Reform der heimischen Parteienförderung zu beschließen. Mit Gültigkeit schon für den Wahlkampf im Herbst.

Kein Spender darf mehr als 7500 Euro pro Jahr zuwenden, keine Partei mehr als 750.000 Euro annehmen. Spenden ab 2500 Euro müssen nunmehr sofort offengelegt werden. Spenden von Ausländern sind gänzlich verboten.

Die Wahlkampfkostengrenze liegt wieder bei 7 Mio. Euro. Wird sie von einer wahlwerbenden Gruppierung übertroffen, so warten empfindliche Strafen bis zu höchstens 150 Prozent. Letzteres gilt ab einer Kostenhöhe von 10,5 Mio. Euro. Beim Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) im Kanzleramt angesiedelt, gibt es ab jetzt ein Kostenmonitoring. Auch die inflationär gegründeten und oftmals intransparent agierenden Personenkomitees müssen sich dort registrieren. Deren Ausgaben werden in die Kostengrenze eingerechnet.

Nunmehr werden auch die Teilorganisationen, wie die Bünde der ÖVP, in die Rechenschaftspflicht der Parteien einbezogen. Wird kein Rechenschaftsbericht vorgelegt, erfolgt auch keine Parteienförderung.

Die FPÖ steht zu diesem Gesetz, denn es ist ein hervorragendes Instrument der Kontrolle. Wir, als soziale Heimatpartei, machen Politik für unsere Bevölkerung und nicht für die Interessen von Großkonzernen und deren oftmals verschachtelten Eigentümerstrukturen. Vermögenden Personen und auch Unternehmen ist es nicht mehr möglich politische Parteien anzufüttern oder diese womöglich gar zu kaufen.


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