Am Dienstag wurde im Nationalrat die Neufassung des Waffengesetzes beschlossen. Während in der Vergangenheit die Novellen des Waffengesetzes immer mehr zulasten der österreichischen „Legalwaffenbesitzer“ ausgetragen wurden, profitieren sowohl Exekutivbeamte, als auch Jäger und Sportschützen vom neuen Gesetz.
Beamte der Justizwache und Militärpolizei werden vor dem Hintergrund ihrer besonders gefährlichen Tätigkeit dazu berechtigt, einen Waffenpass zum Führen einer Faustfeuerwaffe auch außerhalb des Regeldienstes zu erhalten.
Ab dem 1. Jänner 2019 dürfen Jäger auf der Jagd einen Schallmodulator („Schalldämpfer“) verwenden. Dieser schützt Jäger, Jagdbegleiter und auch Jagdhunde vor Gehörschäden. Jäger sind nun auch berechtigt, bei der Nachsuche auf gefährliches Wild, wie zum Beispiel Wildschweine, Faustfeuerwaffen zu führen.
Auch Sportschützen fanden im neuen Entwurf ihre Berücksichtigung: so reicht bei der Beantragung einer Waffenbesitzkarte „Sportschütze“ als Begründung für die Erlangung. Die zur Ausübung des Sports benötigte Anzahl an Waffen der „Kategorie B“ wurde erweitert und mit der Definition des „Sportschützen“ zusätzliche Rechtssicherheit geschaffen.
Eine wesentliche Verschärfung gibt es beim Waffenverbot für Asylwerber und Asylberechtigte, außerdem werden die psychologischen Tests zur Erlangung einer Waffenbesitzkarte verschärft.
Unser Innenminister Herbert Kickl ermöglichte somit ein Waffengesetz, welches einerseits die EU-Richtlinie erfüllt, aber auch die richtige Balance zwischen Sicherheitsbedürfnis, Verantwortung und Freiheitsrechten schafft. Damit setzt die FPÖ ein weiteres Wahlversprechen erfolgreich um!