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24. April 2019

〣Eine für mich interessante Abstimmung des heutigen Plenartages - Das Konsulargesetz

In der heutigen Plenarsitzung wurde die Regierungsvorlage zum Bundesgesetz über die Wahrnehmung konsularischer Aufgaben – Konsulargesetz - debattiert.

Anlass dazu ist die bis Mai notwendige Umsetzung einer EU-Richtlinie. Diese regelt die Zusammenarbeit zwischen den Konsularbehörden der einzelnen EU-Mitgliedsländer. Außerdem haben auch Erfahrungen der Praxis ergeben, die Besonderheiten des behördlichen Verfahrens der österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland gesetzlich zu regeln.  

Das neue Konsulargesetz, welches am 6.März 2019 im Ministerrat beschlossen wurde, regelt die Sicherstellung des Schutzes österreichischer Staatsbürger im Ausland. Es umfasst unter anderem Hilfeleistungen in Rechtsschutz- und Notsituationen, beispielsweise die Rückführung nach Österreich. Dieser Schutz kann Menschen abgelehnt werden, wenn deren Einreise die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährden würde, etwa Menschen, die sich Terrororganisationen angeschlossen haben und die Grundwerte der österreichischen Gesellschaft ablehnen.

Diese Möglichkeit ist dringender denn je notwendig. Nach dem Ende des Terrorregimes unter dem Titel Kalifat und dem Ende des „Islamischen Staats“ in Syrien, drohen hunderte versprengter IS Kämpfer nach Europa, in die sichere Zivilisation ungehemmt zurückzuströmen. Derartige IS-Rückkehrer haben unmissverständlich jegliches Recht auf Rückholung und auf einen Schutz Österreichs verloren.

Diese sogenannten Rückkehrwilligen stellen eine permanente Gefahr für die Sicherheit unseres Landes und unserer Bevölkerung dar. Wir werden diese Menschen sicherlich nicht zurückholen und treffen dafür mit dem neuen Konsulargesetz eine wirksame gesetzliche Vorkehrung.  

Eingeschränkt kann die konsularische Hilfe für Personen auch dann werden, wenn die Informationen über Gefahrensituationen im Reiseziel unzureichend berücksichtigt wurden. Wenn nicht selbst die zumutbare finanzielle Vorsorge für den gewählten Auslandsaufenthalt getroffen wurde, oder für die medizinische Behandlung und die Heimreise.

Die Hilfe im Ausland kann von den Vertretungsbehörden auch ganz abgelehnt werden, wenn Personen unter anderem versuchen, konsularischen Schutz unter Angabe falscher Tatsachen in Anspruch zu nehmen. Oder diese Personen nur unter Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit anderer geschützt werden können. Der Staat schützt jeden unverschuldet in Notsituationen geratenen Bürger. Aber, Eigenverantwortung und Ehrlichkeit werden verlangt.

Diese Bundesregierung fühlt sich dem Schutz der heimischen Bevölkerung verpflichtet! Das neue Konsulargesetz schafft erstmals die effektive Möglichkeit, die Rückholung von Gefährdern, Schläfern und Terror-Sympathisanten auch abzulehnen.


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